Da die Immissionsgrenzwerte an den Südfassaden somit nicht überall eingehalten werden können, nahm die O.________ AG eine nähere Beurteilung mittels fenstergenauen Immissionspunkten vor. Beurteilt wurden nur die hinter den Loggien liegenden Fenster, da sämtliche anderen Fenster an den Südfassaden ohne Öffnungsmechanismus oder Vorrichtungen für Scharniere fest mit der Fassade verbunden werden sollten. Die O.________ AG ging von folgender Schallpegelreduktion aufgrund der Loggien («Loggiawirkung») aus: 41 Vgl. S. 30 f. des Leitfadens Strassenlärm des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) und des Bundesamtes für Strassen