42 Abs. 1 LSV). Der Betriebsbonus gemäss Art. 42 Abs. 1 LSV wird nur dann gewährt, wenn sich der lärmempfindliche Raum in einem klar für ausschliesslich gewerbliche Nutzung vorgesehenen Gebäudeteil befindet.42 Die Lärmimmissionen werden als Beurteilungspegel Lr oder als Maximalpegel Lmax anhand von Berechnungen oder Messungen ermittelt (Art. 38 Abs. 1 LSV). Bei Gebäuden werden die Lärmimmissionen in der Mitte der offenen Fenster lärmempfindlicher Räume ermittelt (vgl. Art. 39 Abs. 1 LSV). Können die Immissionsgrenzwerte durch Massnahmen nach Art.