__ AG vom 30. September 2024 vom Lärmgutachten der O.________ AG vom 27. Mai 2019 betreffend das S.________ auf der Nachbarparzelle Nr. K.________ dermassen abweiche. Die Häuser A und B müssten für die Einhaltung der Lärmvorschriften mehrere Meter von der H.________strasse zurückversetzt werden. Das Baugesuch sei zu sistieren oder abzulehnen, solange die Lärmschutzvorgaben nicht eingehalten würden. Es sei ein unabhängiges Lärmgutachten anzuordnen, das nachvollziehbar darlege, warum die Lärmgutachten betreffend die Bauparzelle dermassen vom Lärmgutachten betreffend die Nachbarparzelle Nr. K.________ abweichen würden.