Mit Projektänderung vom 4. März 2025 nahm die Beschwerdegegnerin weitere gebäudeinterne Grundrissänderungen vor. Sie verzichtete im Erdgeschoss und in den Obergeschossen beim Haus A auf die 4.5-Zimmerwohnungen und plante stattdessen kleinere Wohnungen und weitere Loggien an der Nordfassade. Zudem reichte die Beschwerdegegnerin am 11. Juni 2025 eine Projektänderung ein, mit der sie die Abgrenzung der Küchen gegenüber den Ess- und Wohnbereichen sowie die baulichen Massnahmen bei den Loggien konkretisierte.