Die Wohnräume der südorientierten Wohnungen der Häuser A und B würden alle über die Fenster im Bereich der Loggien gelüftet. Beim Haus B seien die Treppenhäuser neu an der lärmexponierten Südseite angeordnet; gleichwohl blieben die Hauszugänge und die Adressierung auf der Nordseite bestehen. Gemäss Lärmgutachten der O.________ AG vom 30. September 2024 seien an allen Fenstern von lärmempfindlichen Räumen die Immissionsgrenzwerte neu eingehalten. Mit Projektänderung vom 4. März 2025 nahm die Beschwerdegegnerin weitere gebäudeinterne Grundrissänderungen vor.