36 Lärmschutz-Verordnung des Bundesrats vom 15. Dezember 1986 (LSV; SR 814.41) 37 Vgl. die Beilage zum Schreiben der Gemeinde vom 8. Mai 2024 38 Vgl. pag. 49 der Vorakten 39 Vgl. pag. 38 der Vorakten 13/32 BVD 110/2024/15 teilte mit dem angefochtenen Gesamtentscheid die Ausnahmebewilligung nach Art. 31 Abs. 2 LSV (vgl. Dispositiv-Ziff. D.3 letztes Lemma). Der Beschwerdeführer brachte dagegen vor, die Gemeinde habe die Ausnahmebewilligung nach Art. 31 Abs. 2 LSV zu Unrecht erteilt.