__ AG zum Schluss, die Immissionsgrenzwerte seien tagsüber eingehalten (vgl. Ziff. 3.5.2 und 4.3.2 des Lärmgutachtens der O.________ AG vom 5. April 2023). Das TBA, Oberingenieurkreis II (OIK II), hielt in seinem Amtsbericht Strassenlärm vom 22. Mai 2023 fest, es sei ein Ausnahmegesuch nach Art. 31 Abs. 2 LSV einzureichen. Die Beschwerdegegnerin stellte daraufhin am 27. Juli 2023 ein Gesuch für eine Ausnahmebewilligung nach Art. 31 Abs. 2 LSV.38 In seinem Amtsbericht vom 17. August 2023 erachtete das TBA OIK II die Voraussetzungen für eine Ausnahmebewilligung nach Art. 31 Abs. 2 LSV als erfüllt.39 Die Gemeinde er-