Die Immissionsgrenzwerte für Strassenverkehrslärm in der ES III betragen 65 dB(A) am Tag und 55 dB(A) in der Nacht (Anhang 3 Ziff. 2 LSV36). Eine weitere Lärmquelle befindet sich im Osten der Parzelle Nr. K.________ im Aussenbereich der Anlieferung des dort befindlichen Detailhandelsgeschäftes (T.________). Diesbezüglich sind die Immissionsgrenzwerte für Industrie- und Gewerbelärm von 65 dB(A) am Tag und von 55 dB(A) in der Nacht massgebend (Anhang 6 Ziff. 2 LSV; vgl. zum Ganzen auch Ziff. 1.1 des Lärmgutachtens der O.________ AG vom 5. April 202337).