80 der Vorakten und die entsprechenden Auflagen im Dispositiv des angefochtenen Gesamtentscheids). Dementsprechend erweist sich die Auflage, wonach dem Fachausschuss vor Baubeginn die Details zur Materialisierung nochmals vorzulegen sind (so z.B. welcher exakte, helle grau-blau/grüne Farbton für die Kantholzverschalung gewählt wird), ohne Weiteres als zulässig. Insgesamt erweist sich das Bauvorhaben in ästhetischer Hinsicht mit den genannten Auflagen als bewilligungsfähig. Das Bauvorhaben konnte in ästhetischer Hinsicht aufgrund der vorhandenen Akten beurteilt werden. Von einem Augenschein sind keine neuen Erkenntnisse zu erwarten.