Die vom Fachausschuss und der Gemeinde in Bezug auf die Projektänderung vom 14. Oktober 2024 beantragte Auflage, eine nutzungsbedingte Beschränkung des Zwischenraums zwischen den Häusern A und B zugunsten von mehr Ruderal- und Wiesenfläche sowie eine attraktivere Gestaltung der Aufenthalts- und Spielfläche vorzusehen, ist mittlerweile obsolet. Die Beschwerdegegnerin hat mit der Umgebungsgestaltung vom 27. Februar 2025 im Vergleich zur Umgebungsgestaltung vom 9. Oktober 2024 die Versiegelung des Zwischenraums zwischen den Häusern A und B verkleinert und den Grünstreifen zwischen den Veloabstellplätzen und dem Haus B vergrössert.