Eine weitere Beurteilung durch den Fachausschuss war somit nicht erforderlich. Die vom Fachausschuss und der Gemeinde in Bezug auf die Projektänderung vom 14. Oktober 2024 beantragte Auflage, eine nutzungsbedingte Beschränkung des Zwischenraums zwischen den Häusern A und B zugunsten von mehr Ruderal- und Wiesenfläche sowie eine attraktivere Gestaltung der Aufenthalts- und Spielfläche vorzusehen, ist mittlerweile obsolet.