g) Die Beurteilung des Fachausschusses vom 3. Dezember 2024 ist grundsätzlich überzeugend und nachvollziehbar. Die weiteren Projektänderungen im Beschwerdeverfahren vom 4. März 2025 und vom 11. Juni 2025 hatten, wie die Gemeinde in ihrer Stellungnahme vom 7. Juli 2025 zutreffend ausführt, im Vergleich zur ersten Projektänderung vom 14. Oktober 2024 ästhetisch kaum Änderungen zur Folge. Insbesondere blieb die hier umstrittene Setzung der Gebäude unverändert. Eine weitere Beurteilung durch den Fachausschuss war somit nicht erforderlich.