Mit Eingabe vom 7. Juli 2025 nahm die Gemeinde zudem Stellung zur Projektänderung vom 11. Juni 2025 und erklärte, die Anpassungen an der Südfassade bei den Loggien im Erdgeschoss des Hauses B seien von aussen kaum erkennbar. Das Wegfallen der offenen Fugen bei den Brüstungen und der Einbau der schallabsorbierenden Verkleidung in den drei Loggien könne ästhetisch vernachlässigt werden. Die Projektänderung sei zu bewilligen. Der Beschwerdeführer hat sich zu den Projektänderungen im Beschwerdeverfahren im Hinblick auf die Ästhetik nicht geäussert.