- Die nordöstliche Fläche des Hauses A und der Zwischenraum (6.00 m) der Häuser A und B ist nutzungsbedingt auf ein Minimum zugunsten von mehr Ruderal- und Wiesenfläche zu beschränken. Die Aufenthalts- und Spielfläche ist attraktiver zu gestalten, so dass diese auch als Begegnungsort der Bewohnerinnen der Familienwohnungen genutzt wird. - Die drei Hochstammbäume entlang der I.________strasse müssen einen Strassenabstand von mindestens 3.00 m einhalten. Sie sind zu verschieben oder durch andere einheimische Bäume zu ersetzen. - Die Hochstammbäume zur Nachbarparzelle der Beschwerdeführer müssen die Abstände gemäss Art.