79i EG ZGB34 nicht ein. Die Bäume seien durch einheimische Arten zu ersetzen, welche einen kleineren Abstand benötigten oder es sei die schriftliche Zustimmung für ein Näherpflanzrecht bei der Grundeigentümerschaft einzuholen. Das Projekt habe eine gute Entwicklung genommen. Der Fachausschuss begrüsse, dass die Parkplätze verschoben worden seien. Die Bemusterung sei rechtzeitig zuhanden der Bauverwaltung vorzulegen. Die Ausführungspläne und Materialisierung seien von der Bauverwaltung zu überprüfen und zu begleiten. Der Fachausschuss unterstütze die Erteilung der Baubewilligung.