Die Ost- und Westfassaden seien auch verändert worden, die Gesamterscheinung sei aber sehr ähnlich geblieben. Die nordöstliche Umgebung des Hauses A und der Zwischenraum (6.00 m) beider Gebäude sei weitestgehend mit einem Plattenbelag geplant. Diese Fläche sei zugunsten von mehr Ruderal- und Wiesenfläche zu verkleinern. Die drei Hochstammbäume entlang der I.________strasse müssten einen Strassenabstand von mindestens 3.00 m einhalten. Sie seien zu verschieben oder durch andere Bäume zu ersetzen. Die Hochstammbäume zur Nachbarparzelle Nr. K.________ hielten die Abstände gemäss Art. 79i EG ZGB34 nicht ein.