f) Der Fachausschuss beurteilte im Beschwerdeverfahren die erste Projektänderung vom 14. Oktober 2024 am 3. Dezember 2024 und kam zum Schluss, der Strassenabstand sei unverändert geblieben. Durch die innere Neuorganisation hätten die Fenstereinteilungen und die Loggien angepasst werden müssen. Die Gesamterscheinung gegen Süden (Kantonsstrasse) sei aber sehr ähnlich geblieben. Die Nordfassade des Hauses B weise deutlich mehr Fenster auf. Der Gebäudecharakter sei aber erhalten geblieben. Die Ost- und Westfassaden seien auch verändert worden, die Gesamterscheinung sei aber sehr ähnlich geblieben.