_ weiter von der Strasse abgerückt, als aufgrund des gesetzlich vorgeschriebenen Strassenabstandes notwendig wäre. Ausserdem weisen die beiden Gebäude auf der Nachbarparzelle Nr. K.________ (S.________) selbst unterschiedliche Abstände zur Strasse hin auf.31 Die Rückversetzung der Häuser A und B erscheint schon nur aus diesem Grund für das Erzielen einer guten Gesamtwirkung im Sinne von Art. 39 Abs. 1 BR nicht notwendig.