_, Parzelle Nr. K.________) zwar wichtig war, weil er das Zentrum als ortsbildprägend erachtete.26 Den Protokollauszügen lässt sich jedoch nicht entnehmen, dass der Fachausschuss eine Zurückversetzung der Häuser A und B auf die gleiche Höhe wie die Fassadenflucht der Gebäude auf der Parzelle Nr. K.________ aus ästhetischen Gründen als erforderlich erachtete. Anlässlich seiner Beurteilung vom 9. Mai 2023 im Baubewilligungsverfahren empfahl er, die Baubewilligung zu erteilen.27 Der Fachausschuss beanstandete somit nicht, dass die Häuser A und B auf der Südseite lediglich den minimal erforderlichen Strassenabstand von 5 m zum Fahrbahnrand der H.________strasse einhalten.