Art. 45 Fachausschuss 1 Der Fachausschuss wird durch den Gemeinderat eingesetzt und muss mindestens drei ausgewiesene Fachleute (z.B. Architekten, Landschaftsarchitekten, Bauberater des Berner Heimatschutzes, Raumplaner) umfassen. 2 Der Fachausschuss formuliert insbesondere in den folgenden Fällen Empfehlungen zuhanden der Baubewilligungsbehörden: - […] - bei Bauten und Anlagen in der Kernzone - […] - bei ästhetisch umstrittenen Bauvorhaben.