Art. 4 Kernzone 1 Die Zone umfasst Gebiete, welche sich als Geschäfts- und Einkaufsbereich an zentralen und ortsbildprägenden Lagen auszeichnen. 2 Entlang den Hauptachsen sind in der ersten Bautiefe im Erdgeschoss mindestens auf den Hauptverkehrsachsen zugewandten Seiten Gewerbe-, Dienstleistungs- oder Verkaufsnutzungen vorgeschrieben. Als Hauptverkehrsachsen gelten […] in Rüfenacht die Alte Bernstrasse, die Dorfstrasse und die Hinterhausstrasse.