Die Gemeinden dürfen eigene Ästhetikvorschriften erlassen, die über die kantonalen Vorschriften hinausgehen können. Derartige Vorschriften müssen, um selbständige Bedeutung zu erlangen, konkreter gefasst sein als die Anordnungen des kantonalen Rechts, sie dürfen Letztere nicht bloss allgemein anders formulieren.22 Das Baureglement der Gemeinde Worb vom 21. Oktober 2019, genehmigt durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 3. Februar 2022 (nachfolgend nur noch BR) enthält insbesondere folgende Bestimmungen zur Kernzone und zur Gestaltung von Bauten und Anlagen: