die neuen Gebäude zusammen mit dem S.________ eine Einheit bildeten und eine identitätsstiftende Mitte generierten. Der Fachausschuss habe das Vorhaben positiv beurteilt. Der Beschwerdeführer gehe fehl, wenn er gestützt auf die Vorschriften des Ortsbildschutzes den zulässigen Strassenabstandsvorschriften die Anwendung versagen wolle.