Mit Projektänderung vom 11. Juni 2025 reichte die Beschwerdegegnerin konkretisierte Pläne hinsichtlich des Lärmschutzes ein. Die Küchen auf der Südseite des Hauses A werden neu mit einer «Innenverglasung raumhoch» von den Wohn- und Essbereichen abgetrennt. Im Haus B werden die Küchen auf der Südseite durch Schiebetüren von den Wohn- und Essbereichen abgetrennt.18 Zudem enthalten der Grundriss Erdgeschoss - 1. OG Obergeschoss vom 5. Juni 2025 und die Ansichten Süd und Nord vom 5. Juni 2025 hinsichtlich der Loggien im Erdgeschoss beim Haus B weitere Angaben zum Lärmschutz und sehen eine halbseitige Verglasung (auf der Seite der öffenbaren Fenstern) der Loggien im Erdgeschoss vor.