Mit Projektänderung vom 4. März 2025 nahm die Beschwerdegegnerin im Nachgang zur Projektänderung vom 14. Oktober 2024 auch noch die notwendigen Anpassungen bei der Kanalisation vor.15 Zudem nahm sie weitere gebäudeinterne Grundrissänderungen vor. Sie verzichtete im Erdgeschoss und in den Obergeschossen beim Haus A auf die 4.5-Zimmerwohnungen und plante stattdessen kleinere Wohnungen und weitere Loggien an der Nordfassade.16 Insgesamt plante die Beschwerdegegnerin neu je 15 Wohnungen in den Häusern A und B (insgesamt 30 Wohnungen, davon 19 Familienwohnungen).17