Weiter führten die Grundrissänderungen (Neuanordnung der Loggien und der Fenster) auch zu Änderungen bei den Fassaden. Insbesondere an der Nordseite sah die Beschwerdegegnerin mehr Fenster vor.13 Im Vergleich zum ursprünglich bewilligten Projekt mit je 14 Wohnungen in den Häusern A und B (insgesamt 28 Wohnungen) plante die Beschwerdegegnerin neu 12 Wohnungen im Haus A und 15 Wohnungen im Haus B (insgesamt 27 Wohnungen, davon 22 Familienwohnungen).14