des Hauseinganges 1 des Hauses B).11 Ausserdem veränderte die Beschwerdegegnerin die gebäudeinternen Grundrisse. Beim Haus A sah sie im Erdgeschoss auf der Südseite anstelle der zwei ursprünglich geplanten Wohnungen neu eine Gewerbefläche vor. In den Obergeschossen verschob sie auf der Südseite des Hauses A die Loggien und Küchen dahingehend, dass diese zwischen der H.________strasse und den Wohn- und Essbereichen zu liegen kamen. Beim Haus B war anstelle der Atelierwohnung im östlichen Erdgeschoss neu eine Gewerbefläche vorgesehen. Beim Haus B verlegte die Beschwerdegegnerin zudem die Treppenhäuser von der Nord- auf die Südseite.