Die Gemeinde reichte am 7. Juli 2025 Schlussbemerkungen ein und beantragte, die Projektänderung vom 11. Juni 2025 sei zu bewilligen. Die Beschwerdegegnerin reichte am 7. Juli 2025 ihre Kostennote ein. 4. Auf die Rechtsschriften und die Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. 3/32 BVD 110/2024/15 II. Erwägungen 1. Eintretensvoraussetzungen