Daraufhin reichte die Beschwerdegegnerin am 11. Juni 2025 eine dritte Projektänderung ein. Anschliessend erhielten die Parteien Gelegenheit zur Stellungnahme sowie zur Einreichung von Schlussbemerkungen. Der Beschwerdeführer reichte am 26. Juni 2025 Schlussbemerkungen ein und beantragte die Sistierung oder Ablehnung des Baugesuches. Zudem stellte er verschiedene Beweisanträge (Anordnung eines Lärmgutachtens, Prüfung durch die zuständige Fachstelle für Umweltschutz, Durchführung einer Interessenabwägung). Die Gemeinde reichte am 7. Juli 2025 Schlussbemerkungen ein und beantragte, die Projektänderung vom 11. Juni 2025 sei zu bewilligen.