In der Folge reichte die Beschwerdegegnerin am 4. März 2025 eine zweite Projektänderung ein. Mit Verfügung vom 21. März 2025 bat das Rechtsamt die Gemeinde, bei der zuständigen Behörde einen Amtsbericht Gewässerschutz einzuholen, beim zuständigen Feueraufseher eine Stellungnahme bzw. einen Fachbericht Brandschutz einzuholen und den angepassten Energienachweis bei der zuständigen Stelle prüfen zu lassen. Weiter holte das Rechtsamt Stellungnahmen beim Tiefbauamt des Kantons Bern (TBA), Fachstelle Lärmschutz, dem Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär des Kantons Bern, Abteilung Bevölkerungsschutz sowie bei der Fachstelle Hindernisfreies Bauen Kanton Bern (Procap) ein.