Zudem bat das Rechtsamt die Beschwerdegegnerin, einen angepassten Energienachweis sowie einen angepassten Kanalisationsplan einzureichen. Weiter hielt das Rechtsamt fest, aufgrund einer vorläufigen summarischen Beurteilung erscheine fraglich, ob die Vorgaben zu den Kinderspielplätzen eingehalten seien und erteilte der Beschwerdegegnerin Gelegenheit, eine Projektänderung einzureichen.