Nach mehreren Fristverlängerungen reichte die Beschwerdegegnerin am 14. Oktober 2024 eine erste Projektänderung ein. Mit Verfügung vom 25. Oktober 2024 erteilte das Rechtsamt den Verfahrensbeteiligten Gelegenheit, sich dazu zu äussern. Die Gemeinde beantragte am 15. Novem- 2 Pag. 56 ff. der Vorakten 3 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion (Organisationsverordnung BVD, OrV BVD; BSG 152.221.191) 2/32 BVD 110/2024/15