Mit Verfügung vom 22. April 2024 bat das Rechtsamt die Gemeinde um Vervollständigung der Vorakten und holte zusätzliche Unterlagen bei ihr ein. Die Gemeinde kam dieser Aufforderung mit Eingabe vom 8. Mai 2024 nach. Zudem reichte die Gemeinde am 14. Juni 2024 Unterlagen in Zusammenhang mit den geplanten Besucherparkplätzen ein. Daraufhin hielt das Rechtsamt mit Verfügung vom 18. Juni 2024 fest, es erscheine fraglich, ob die Besucherparkplätze am vorgesehenen Ort zugänglich seien und erteilte der Beschwerdegegnerin Gelegenheit, eine Projektänderung enzureichen.