__) und somit in besonderem Masse vom Bauvorhaben betroffen und zur Beschwerde legitimiert. Die Beschwerdegegnerin beantragt mit Beschwerdeantwort vom 14. Februar 2024, die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei, und der angefochtene Gesamtentscheid sei zu bestätigen. Die Gemeinde reichte am 22. Februar 2024 eine Beschwerdeantwort ein. Sie beantragt sinngemäss die Abweisung der Beschwerde.