3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet3, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Zudem bat es den Beschwerdeführer mit Verfügung vom 24. Januar 2024 um Mitteilung, ob alle Stockwerkeigentümerinnen und -eigentümer oder nur einzelne von ihnen als Partei im Beschwerdeverfahren auftreten wollen. Der Beschwerdeführer teilte am 5. Februar 2024 mit, er erhebe die Beschwerde nur in eigenem Namen. Er sei Eigentümer einer Wohnung an der H.________strasse [Nr. …] in 3075 Rüfenacht (Parzelle Nr. K.________) und somit in besonderem Masse vom Bauvorhaben betroffen und zur Beschwerde legitimiert.