mes Untergeschoss verfügen. Gegen das Bauvorhaben erhob unter anderen der Beschwerdeführer Einsprache.2 Mit Gesamtentscheid vom 22. Dezember 2023 erteilte die Gemeinde der Beschwerdegegnerin die Baubewilligung sowie Ausnahmebewilligungen zur Unterschreitung des Strassenabstandes und hinsichtlich des Lärmschutzes. 2. Dagegen reichte der Beschwerdeführer als «Vertreter der Einsprechergruppe» der «Stockwerkeigentümerschaft S.________ Rüfenacht» am 22. Januar 2024 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein und stellte folgende Anträge: