In seiner Stellungnahme vom 24. Dezember 2024 beantragt das Regierungsstatthalteramt Thun die Abweisung der Beschwerde. In einer unverlangt eingereichten Eingabe vom 17. Januar 2025 nahmen die Beschwerdeführenden Stellung zur Beschwerdeantwort. 4. Auf die Rechtsschriften und Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen