Die Gebühren von CHF 200.00 für die Stellungnahme des AGR sind ausgewiesen und dürfen in Rechnung gestellt werden. Auch die Auslagen von CHF 47.00 kann die Gemeinde verrechnen (Art. 1 Abs. 2 GebR). f) Insgesamt sind damit die den Beschwerdeführenden angelasteten Gebühren für das Baubewilligungsverfahren von CHF 3522.00 auf CHF 2147.00 zu reduzieren. 8. Ergebnis und Kosten