Es mag zwar im Sinne der «Kundenfreundlichkeit» löblich sein, dass die Gemeinde nach entsprechendem Wunsch der Beschwerdeführenden ein weiteres Treffen vor Ort Mitte September 2022 durchführte, im Lichte einer effizienten Erledigung des Verfahrens war dies jedoch ebenso wenig angezeigt wie die Gewährung weiterer Äusserungsmöglichkeiten. Unter diesen Umständen scheint mit Blick auf das Äquivalenzprinzip ein Aufwand von gut 15 Stunden für die Durchführung des Verfahrens als zu hoch und es ist angezeigt, diese Aufwandposition auf 10 Stunden zu reduzieren. Damit ist diese Position von CHF 1677.55 auf CHF 1100.00 zu kürzen.