Nach Gewährung des rechtlichen Gehörs, einer Besprechung mit den Beschwerdeführenden in den Räumlichkeiten der Gemeinde am 27. April 2022 und dem Eingang der Stellungnahme der Beschwerdeführenden vom 8. Mai 2022 hätte die Gemeinde zwar noch die Verfügung des AGR einholen müssen, danach aber das Verfahren abschliessen sollen. Es mag zwar im Sinne der «Kundenfreundlichkeit» löblich sein, dass die Gemeinde nach entsprechendem Wunsch der Beschwerdeführenden ein weiteres Treffen vor Ort Mitte September 2022 durchführte, im Lichte einer effizienten Erledigung des Verfahrens war dies jedoch ebenso wenig angezeigt wie die Gewährung weiterer Äusserungsmöglichkeiten.