Weiter erhob die Gemeinde für die «Prüfung gemäss Leitfaden für das Baubewilligungsverfahren» eine Gebühr von CHF 1677.55, was bei der hierfür verrechenbaren Aufwandgebühr II von CHF 110 pro Stunde (vgl. Art. 28 GebR) einem Aufwand von 15.25 Stunden entspricht. Eine nähere Aufschlüsselung dieses Betrags bzw. Stundenwerts ist nicht aktenkundig. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass die Ausgangslage aufgrund der negativen Stellungnahme des AGR vom 14. März 2022 bereits früh im Verfahren klar war, weshalb die Gemeinde aufgrund des Äquivalenzprinzips hätte darauf achten müssen, dass sich ihr Aufwand in Grenzen hält.