a) Die Beschwerdeführenden beanstanden die von der Gemeinde erhobenen Gebühren. Die erste Gebührenrechnung, die sie mit dem Entwurf erhalten hätten, weise einen Betrag von CHF 2162.00 auf. Dieser Betrag sei für sie nicht nachvollziehbar und erscheine ihnen unverhältnismässig hoch. Die letzte Rechnung, die zusammen mit dem Bauabschlag gekommen sei, weise einen Betrag von CHF 3522.00 auf. Dieser sei noch weniger nachvollziehbar.