Dass sich Letzterer für die Baubewilligungsfreiheit ausgesprochen hat, lässt sich der Bestätigung nicht entnehmen. Unabhängig davon vermag diese nachträglich erstellte Bestätigung des beauftragten Unternehmers keinen ausreichenden Beleg für eine solche Auskunftserteilung durch den Gemeindevertreter darzustellen. Es fehlt damit an einem ausreichenden Beleg für eine ausdrückliche und vorbehaltslose Zusicherung der Baubewilligungsfreiheit durch die Gemeinde.