und die Rechtslage sich seit der Auskunftserteilung nicht geändert hat. Diese Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein, damit eine Auskunft Rechtswirkungen entfalten kann. Ist bereits eine der Voraussetzungen nicht gegeben, erübrigt es sich, die anderen Voraussetzungen zu prüfen.21 Auch wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, wird das Vertrauen des Privaten nicht geschützt, wenn überwiegende öffentliche Interessen entgegenstehen.22