d) Die Beschwerdeführenden bringen vor, bevor sie den Auftrag der Firma B.________ gegeben hätten, habe Herr B.________ auf ihre Anfrage den damaligen Bauinspektor von Uetendorf kontaktiert, ob eine Baubewilligung nötig sei. Herr E.________ habe dies klar verneint. Da dieser leider verstorben sei, könnten sie nicht mehr persönlich bei ihm nachhaken, eine unterschriebene Bestätigung diesbezüglich von Herrn B.________ liege aber bei.