Die Wesensgleichheit der Baute muss hinsichtlich Umfang, äusserer Erscheinung sowie Zweckbestimmung gewahrt werden und es dürfen keine wesentlichen neuen Auswirkungen auf die Nutzungsordnung, Erschliessung und Umwelt geschaffen werden. Die Identität einer Baute wird in massgeblicher Weise durch die Umgebung mitgeprägt.18 Aufgrund der auffälligen und massiven Bauweise tritt die strittige Konstruktion markant in Erscheinung und verändert das Umgebungsbild auf der südwestlichen Seite des Wohnhauses massgebend. Zusammen mit der ausrollbaren Markise/Sonnenstore kann im Rahmen der Gesamtbeurteilung nicht mehr von einer Änderung von untergeordneter Natur gesprochen werden.