24c Abs. 4 RPG. Mit den Vorgaben dieser Bestimmung steht das Vorhaben sodann nicht im Einklang: Die Metallkonstruktion mit einer Grösse von 30 m2 geht nicht nur wegen ihrer Grösse, sondern auch wegen ihrer massiven Bauweise für einen Sonnenschutz deutlich über das objektiv Erforderliche hinaus und stellt vielmehr eine grosszügige und komfortable Lösung dar, welche angesichts der strengen Rechtsprechung nicht unter den Titel des zeigemässen Wohnens subsumiert werden kann. Sie ist sodann weder für eine energetische Sanierung nötig noch ist sie darauf ausgerichtet, die Einpassung in die Landschaft zu verbessern. Eine Ausnahmebewilligung nach Art.