Angesichts des Grundsatzes der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet sollen nicht grosszügige und komfortable Lösungen, sondern bloss das tatsächlich objektiv Erforderliche erlaubt werden.15 Unter dem Titel der zeitgemässen Wohnnutzung können zum Beispiel Raumhöhen und Belichtung von bestehenden Wohnräumen unter grösstmöglicher Wahrung des Erscheinungsbildes den heutigen Bedürfnissen angepasst werden. Es können auch weitere Bauten oder Bauteile für die zeitgemässe Wohnnutzung nötig sein, etwa ein Aussensitzplatz oder ein gedeckter, mindestens zweiseitig offener Fahrzeugunterstand.16 Gemäss Rechtsprechung zielt Art.