Vorliegend ist nicht der vorhandene Wintergarten oder die bestehende Terrasse zu beurteilen, kann doch davon ausgegangen werden, dass diese schon lange bestehenden Bauten rechtmässig bewilligt wurden. Vielmehr geht es einzig um die neue Sonnenstorenkonstruktion, wie sie unter E. 4b umschrieben ist. Diese ist jedoch als Ganzes zu beurteilen und kann nicht in zwei separat zu beurteilende Bauteile aufgeteilt werden, nur weil die Sonnenstoren separat bedienbar sind. Es handelt sich dabei nicht um eine blosse aufrollbare Markise (Sonnenstore) im oben erwähnten Sinne, sondern um eine massive Metallkonstruktion.