b) Die strittige Sonnenstorenkonstruktion (vgl. Fotos in den Vorakten sowie massgebende Pläne) umfasst zwei zusammenhängende, gemäss Angaben der Beschwerdeführenden separat bedienbare Sonnenstoren über einer massiven Metallkonstruktion mit drei rund 2.30 m hohen Stützen und darauf abgestützten und am Vordach des Hauses angebrachten Längs- und Querträgerkonstruktionen. Das gesamte Konstrukt weist eine Länge von 8.92 m und eine Breite (gemessen ab dem Vordach des Hauses bis zum vordersten Punkt der Längsträger) von rund 3.4 m auf und deckt damit eine Fläche von rund 30 m2 ab.